Allgemeine Augenheilkunde

  • rezeptpflichtige Brillenanpassung
    • bis zum 18. Lebensjahr
    • Brillenstärken größer gleich ±6,25 Dioptrien oder 3,25 Zylinder
    • funktioneller Einäugigkeit
    • Sehschärfe bds. nicht besser als 0,3
  • Untersuchung des Augenvorderabschnittes und Augenhintergrundes  
  • Gesichtsfelduntersuchungen
  • Augeninnendruckmessung ohne und mit Hornhautkontakt